Heft 01/2022 – Ab Seite 13

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SchuldR BT- §§ 566, 578 Abs. 2 S. 1 BGB
„Kauf bricht nicht Miete“ bei fehlender Identität von Vermieter und Veräußerer
BGH (Urteil vom 27.10.2021 – XII ZR 84/20)

1. Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat.
2. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Grundstückseigentümer erst im Zeitpunkt der Veräußerung des vermieteten Grundstücks ein wirtschaftliches Interesse am Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Mietvertrag hat (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 215, 236 = NZM 2017, 847 = Kiss 2017, 391).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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