Heft 01/2014 – Ab Seite 005

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SchuldR AT/BT – §§ 241 Abs. 2, 242, 280 Abs. 1, 535, 538, 546 Abs. 1 BGB
Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der Mietwohnung in ausgefallenem farblichen Zustand
BGH (Urteil vom 06.11.2013 – VIII ZR 416/12)

Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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